Dieses Blog durchsuchen

Montag, Februar 17, 2014

Staatsbürgerschaft: Kinder von Taiwanern und Deutschen (Update)

Ein paar Notizen, weil man hier viel Falsches liest

Kinder von Deutschen Staatsbürgern sind automatisch Deutsche, ein einfacher Antrag bei der deutschen Botschaft respektive Vertretung (im Falle von Taiwan das Deutsche Institut) genügt. Das ist unabhängig davon, ob das Kind noch eine andere Staatsbürgerschaft von Geburt an hat, etwa die der Republik China alias Taiwan. Die Republik China (Taiwan) handhabt es genauso. Folglich ist das Kind eines deutschen und eines taiwanischen Staatsbürgers also automatisch Deutscher - und auch Bürger der Republik China/Taiwan.
Geburtsanzeige und Passbeantragung macht man am Besten in einem Schritt beim Deutschen Institut Taipei.
Es gibt KEIN Verbot einer doppelten Staatsbürgerschaft in diesem Fall und das Kind muss sich NICHT irgendwann entscheiden, welche Staatsangehörigkeit es haben will, es hat BEIDE.

Lediglich wenn die Eltern für das Kind eine nicht automatisch von Geburt an zustehende Staatsangehörigkeit beantragen würden, etwa gleich nach der Geburt die Kanadische, weil die Eltern nach Kanada umsiedeln wollen, könnte die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gehen. So hat es uns jemand auf dem Deutschen Institut mal erklärt - hier bin ich aber kein Experte und Betroffene sollten sich genauer erkundigen.

Achtung:
Deutsche, die*** selbst nicht in Deutschland geboren sind (also etwa das Kind eines Deutschen und einer Taiwanerin mit Geburtsort Taipei) haben (seit einer Gesetzesnovelle vom 01.01.2000 - Edit) maximal ein Jahr Zeit, ihre Kinder als Deutsche anzumelden (damit sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten), sonst ist der Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit erloschen!
Beispiel: Otto Meier (Deutscher, in Deutschland geboren) und Fanny Low (Taiwanerin) bekommen ein Kind - und zwar in Taiwan. Das Kind Elvira Low-Meier ist ohne Frist bei der Geburtsbeurkundung Deutsche und lebt nun wiederum in Taiwan, heiratet den Taiwaner Adam Chen. Ihr gemeinsames Kind, John Chen, hat nun nur dann Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn Elvira Low-Meier binnen eines Jahres den entsprechenden Antrag bei der deutschen Vertretung stellt.

Altes Recht der Republik China:
Vor einer Gesetzesnovelle der Republik China / Taiwan (Edit: auch im Jahre 2000, siehe Link unten für Details der Regelung!) wurden nur Kinder von männlichen Taiwanern automatisch Taiwaner. Hatte eine Taiwanerin einen Ausländer geheiratet war das (wohl) nicht der Fall. Heute können auch Taiwanerinnen genau wie Taiwaner die Staatsbürgerschaft vererben! Da taiwanische Beamte manchmal noch ältere Regelungen anwenden, besteht eine gewisse theoretische Gefahr, dass dem Kind einer Taiwanerin und eines Ausländers die Staatsbürgerschaft der Republik China / Taiwan nicht zugestanden wird, wenn das Paar etwa außerhalb Taiwans lebt oder eine geringe Bindung zu Taiwan angenommen wird. Meine Frau hatte mir jedenfalls eingeschärft im Zweifelsfall meine Verbundenheit zu Taiwan zu betonen, sollten mich Beamte danach fragen - was allerdings nie geschehen ist.


Formularkrieg
Immer mal wieder liest man, dass Deutsche den Sinn der vom Deutschen Institut Taipei verlangten beizubringenden Bescheinigungen oder Amtsvorgänge in Zweifel ziehen und über Friktionen mit dem Vertretungspersonal bei dieser Diskussion berichten. Mein Tipp: Vorgeschriebene Prozeduren zu hinterfragen bringt gar nichts, man muss einfach genau das tun, was das freundliche Personal der Vertretung verlangt, dann geht alles reibungslos über die Bühne. Es ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland die Republik China / Taiwan diplomatisch nicht anerkennt und deshalb der Antragsweg mit zusätzlichen Bescheinigungen gespickt ist. Dies betrifft aber eher die Heirat, nicht die Geburtsanzeige und Passbeantragung.

Deutsche Geburtsurkunde
Bei Geburtsanzeige und Passbeantragung haben wir auch gleich eine deutsche Geburtsurkunde für Junior beantragt. Für diese ist dann das Standesamt Berlin I zuständig und leider ist die Bearbeitungszeit episch lang. Im Jahre 2011 haben wir diese beantragt und heute im Februar 2014 immer noch nicht erhalten.

Wehrdienst
Leistet ein Deutscher mit doppelter Staatsbürgerschaft Wehrdienst für einen fremden Staat, dessen Staatsbürgerschaft er auch besitzt, verliert er automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit - es gibt nur wenige Ausnahmeländer wo das nicht passiert (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html). Gemeinsame Kinder von Deutschen und Taiwanern mit beiden Pässen müssen also den taiwanischen Militärdienst vermeiden (der Wehrdienst wird ohnehin abgeschafft in Taiwan nach derzeitiger Lage).


*** Wer vor dem Stichtag der Gesetzesnovelle,  01.01.2000 geboren ist, ist nicht betroffen, selbst wenn er im Ausland geboren wurde.


Nähere Info Deutschland:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html

Nähere Info Taiwan: http://en.wikipedia.org/wiki/Nationality_Law_of_the_Republic_of_China

17 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Lu Er Fu:
Eben weil Berlin überlastet ist haben sie die Geburtsurkundenangelegenheiten an die Heimatstandesämter abgegeben. Also dort wo man geboren ist, bzw als letztes gemeldet.
Bei mir dauerte es auch ewig lange. So lange dass ich die Gebühren vom DI zurückverlangte. Daraufhin haben die meiner Standesbeamtin die Hölle richtig heiss gemacht dass die froh war als ich die Urkunden (deutsch/international) abgeholt hatte.
Natürlich nicht zu vergessen sei die beglaubigte Übersetzung des Haushaltsregisters für 60 Euro.

Y. hat gesagt…

Hmm, heißt das also auch, dass wenn man mit einer Taiwanesin in Deutschland lebt und das Kind in Deutschland geboren wird, automatisch die taiwanesische Staatsbürgerschaft bei der Taipeh Vertretung in Deutschland beantragen kann?
Meines Wissens ist es nicht einfach in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, aber vielleicht haben wir ja auch Glück, da Taiwan ja eine Art Sonderfall ist, da es ja keine offiziellen diplomatischen Beziehungen gibt.

"Ludigel" hat gesagt…

Die Ausnahme ist, wenn dem Kind zwei Staatsbürgerschaften von Geburt an zustehen, i.d.F. erlaubt das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht die Doppelstaatsbürgerschaft. Soweit die deutsche Seite.
Ich verstehe vom Taiwanrecht weniger als von dem der R.O.C. aber es sollte nach neuer Gesetzeslage in der ROC wohl auch die taiwanische zugestanden werden, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist. Obwohl dann sicher erhöhte Gefahr besteht, dass die alte Regelung angewandt wird wie oben erwähnt und sie die ROC-Staatsbürgerschaft verweigern. Die mangelnden diplom. Beziehungen spielen da von deutscher Seite keine Rolle, denke ich.
Problem könnte ich sehen wenn die Taiwaner die ROC-Staatsbürgerschaft verweigern zunächst und man sie dann SPÄTER doch erhält quasi per nachtr. EInbürgerung, aber eben nicht über die "automatisch durch Geburt"-Regelung. Keine Ahnung ob die Deutschen dann Probleme machen könnten.

"Ludigel" hat gesagt…

ROC/Taiwan/taiwanische hier synonym verwandt; ROC (Rep.of China) aka Taiwan eben.

Maru hat gesagt…

Vielen Dank für dein sehr deutlichen/eindeutigen und übersichtlichen Blogeintrag!

Ich werde mir das auf jeden Fall (für evtl. spätere Zweifel, haha) speichern.

Dann hatten wir ja wirklich Glück, dass wir die Geburtsurkunden recht schnell erhalten haben.
Ich hätte aber auch beinahe die Email der Beamtin übersehen, in der sie mich zur Zahlung der Gebühr für die Urkunden aufforderte.
Hoffe, dass ihr sie auch bald in den Händen halten werdet!

Ich hoffe es war niemand so 'dumm' wie ich, und ist mit dem Deutschen Pass vom Kind wieder in Taiwan eingereist (nach erster Deutschlandreise). Denn wir müssen jetzt innerhalb von 90 Tagen nochmal Aus-(D-Pass und TW-Pass stempeln lassen) und wieder einreisen (mit TW-Pass). *headdesk*

"Ludigel" hat gesagt…

Ja, wenn ein Taiwaner mit deutschem Pass einreist ist er Ausländer und muss wieder ausreisen. Bizarr! Das wird von den Amerikanern (mit US-Pass natürlich) benutzt um Kinder von der taiwanischen Schulpflicht zu entbinden und sie auf die US-Schule zu schicken! Ich bin gespannt, ob wir das auch müssen, WENN wir unseren Junior auf die Deutsche Schule hier schicken. Die allerdings sehr teuer ist.

HilkMAN hat gesagt…

"Vorgeschriebene Prozeduren zu hinterfragen bringt gar nichts, man muss einfach genau das tun, was das freundliche Personal der Vertretung verlangt, dann geht alles reibungslos über die Bühne."

Da hat sich offenbar seit 1999 einiges verändert. Die zuständige Person in der Deutschen Vertretung war ein absolutes Problem. Nicht nur extrem unfreundlich, sondern sie widersprach sich auch ständig. Das lief dann so ab, dass man angerufen hat, sich eine Liste der benötigten Dokumente hat durchgeben lassen, sich zweimal vergewissert hat, dass das auch so stimmt, sich dann Urlaub genommen hat, um nach Taipei zu fahren, um dort zu erfahren, dass natürlich auch noch weitere Dokumente benötigt wurden. Auf Protest hin kriegte ich dann auch noch gesagt, ich würde das mit dem Heiraten wohl nicht ernst genug nehmen... (und das war kein Einzelfall, bei Nennung der entsprechenden Person sind viele zusammengezuckt).

Freut mich aber zu hören, dass sich das offenbar mittlerweile geändert hat.

Das absolute Gegenteil dazu ist natürlich die Taipei-Vertretung in Hamburg. Ich war in vielen Ländern, aber derartig freundliches und pragmatisches Personal habe ich vielleicht nirgends in einer Botschaft erlebt (ist aber auch schon diverse Jahre her).

Aris Teon hat gesagt…

Wirklich informativer Blogeintrag. Ich habe es schon immer als ein faszinierendes zeitgeschichtliches Kuriosum empfunden, dass man so tut, als gaebe es Republik China nicht, man dennoch deren Staatsbuergerschaft anerkennt. Ich frage mich, was zukuenftige Generationen von dieser ganzen ROC-PRC Frage halten werden.

Xinxi hat gesagt…

Danke für die Aufklärung! Zumindest im Fall anderer Auslandsdeutscher weiß ich allerdings, dass da deutsche Beamte die Doppelstaatsbürgerschaft verweigert haben. Wahrscheinlich lesen die ihre eigenen Gesetze auch nur ungern bis gar nicht...
Die deutsche Schule ist echt krass teuer. Sogar noch heftiger als die "American School" - wenn auch gerüchteweise noch günstiger als die in Shanghai. Ursprünglich hatte ich ja geglaubt, dass deutsche Auslandsschulen auch frei wären. Naiv, naiv.

"Ludigel" hat gesagt…

HikMAN: Ich kenne Friktionen zwischen den Ehefrauen und wohl einer gewissen taiwanischen Angestellten, die eine strenge Art an den Tag legen soll gegenüber den Damen ;-)

Anonym hat gesagt…

Für die europäische bzw. deutsche Schule in Taipeh reicht es m.W. aus, wenn ein Elternteil eine Nicht-ROC Staatsbürgerschaft hat.

Xinxi hat gesagt…

HilkMAN: Das haben wir bei unserem Kind auch so erlebt. Am Anfang haben die Leute vom DeuRep-Office nämlich gesagt, Doppelnamen (z.B. Müller-Wang) wären kein Problem. Wir sollten nur alle taiwanesischen Urkunden schon mit dem gewünschten Namen ausstellen lassen... Tja, nach 5(!) Jahren, vier unterschiedlichen deutschen Sachbearbeitern und einem Gerichtsentscheid (!!!) in der Heimat durfte mein Sohn dann doch mit meinem Familiennamen Deutscher werden. Allerdings ist der neueste AA-Mitarbeiter, ein Herr Schomeecker, erfreulich fähig. Gäbe es mehr von solchen Beamten, wäre Steuerflucht sicher kein Problem.

"Ludigel" hat gesagt…

Interessant, welche unterschiedlichen und offensichtlich auch sehr negativen Erfahrungen es da gibt. Vielleicht habe ich davon profitiert, dass andere das alles schon gemacht haben.
Mein Junior hat nur meinen Familiennamen und wir haben in der Tat auch gesagt bekommen, dass die taiwan. Urkunden (also die engl. Version der Geburtsurkunde) auch diesen Namen genauso enthalten soll. Ein Doppelname war bei uns nicht nötig.

Drakonischer Zyniker hat gesagt…

Dann lasse ich es mit dem Kinderkriegen, das ist mir zu kompliziert.

Dunkelangst hat gesagt…

Ich möchte hierzu auch noch mal etwas Sagen! Ich hab mir den Link extra gespeichert, weil ich in den letzten Tagen keine Zeit hatte darauf in Ruhe einzugehen.

Zitat: "Kinder von Deutschen Staatsbürgern sind automatisch Deutsche."

Ich finde Deutschland ist hier wesentlich fortschrittlicher als das British Commonwealth. Meine Mutter ist Deutsche, mein Vater Neuseeländer; ich habe zwar einen deutschen Pass bekommen, jedoch keinen Neuseeländischen Pass, da gemäß neuseeländischen Recht mein Vater aus Neuseeländischer Sicht im Ausland geboren wurde. Da hilft es nichts, dass meine Familie dort unten lebt. Auf dem Papier bin ich Deutscher; Punkt.

Dass ihr beide (deine Frau und Du) eurem Kind beide Staatsangehörigkeiten geben könnt, finde ich Beneidenswert. In mir findet mein ganzes Leben ein richtiger Kulturkampf statt. Die Menschen in Deutschland sehen mich als reinen Deutschen, in mir lebt eine Britische Kultur, die jedoch von niemanden anerkannt wird. Es ist wie eine Strafe, die ich lebenslänglich mit mir tragen muss und die meinem Vater sehr weh tut.

Hier sind Taiwan und Deutschland fortschrittlicher als Neuseeland und das muss ich hier einfach mal so sagen!

Danke für diesen Post!

"Ludigel" hat gesagt…

Dunkelangst: Leider hat Deutschland einen kleinen Rückschritt gemacht, der die Einleitung zu einem 2-Klassen - Staatsbürgerschaftsrecht sein könnte, wie es Neuseeland hat. Genau gesagt heißt es auf der Webseite des Auswärtigen Amtes:

"Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich NICHT mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG)."

Man achte auf das Wörtchen NICHT. Grundsätzlich sind also die Kinder meines Sohnes, wenn sie auch im Ausland zur Welt kommen, keine Deutschen mehr. Mit der Ausnahme, dass die Geburt binnen eines Jahres angezeigt werden muss. Ich hatte das hier positiver formuliert, um es nicht unnötig kompliziert zu machen.

Die Regelung soll auf die deutschen Staatsbürger pakistanischer Herkunft abzielen, die in Pakistan leben und in der 2. oder dritten Generation (Kinder und Kindeskinder von Rückwanderern) kein Deutsch mehr sprechen, so dass die deutsche Botschaft dort Urdu-Sprecher einstellen muss und die Leute durch fehlenden Bezug zu Deutschland aufgefallen sind.

Ich frage mich, wie es in 10 Jahren mit der Regelung aussieht. Weitere Novellen zu Lasten von Auslandsdeutschen dürften aber nur die dann ab dem Stichtage geborenen und deren Kinder betreffen, also nicht mehr meinen Sohn.

"Ludigel" hat gesagt…

Den Pakistanbezug habe ich mal ergoogelt als Erklärung, ich habe hier nichts antipakistanisches im Sinn ;-)