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Mittwoch, Februar 23, 2011

Nur Entlastendes über "Englischen Todesfahrer"

Der "englische" angebliche Todesfahrer, der in Taiwan vor Gericht steht wegen Fahrerflucht mit Todesfolge, hat scheinbar im Prozess eine weitgehende Entlastung erfahren, wie bereits im Taiwanblog berichtet (http://osttellerrand.blogspot.com/2011/02/englisches-todesfahrer-vor-gericht-in.html), hier ist ein englischsprachiger Artikel über den Prozess, der außerdem klarstellt, dass der Angeklagte Schotte ist: http://www.thewildeast.net/news/2011/02/defense-optimistic-in-scotsmans-hit-and-run-trial/ .

Scheinbar liegt wirklich nur ein Video als "Belastungsmaterial" vor, dass den Schotten auf dem Beifahrersitz zeigt - und zwar Minuten vor dem Unfall, mit einem Angestellten des Nachtlokals am Steuer. Diverse in der Taiwanpresse lancierte Geschichten, wie dass der Ausländer das Tatfahrzeug habe verschwinden lassen wollen, habe aus Taiwan flüchten wollen oder habe der Familie des Geschädigten 10.000 US-Dollar Entschädigung angeboten, seinen frei erfunden, letztere Behauptung stamme von einem Lokalpolitiker (der sich von dem Fall offensichtlich Publicity versprach und auch härtere Strafen verlangte - Anm.).

Der Vater des Unfallopfers forderte vor Gericht umgerechnet 780.000 US-Dollar vom Angeklagten.

Geld zu haben ist immer gut und für den Verlust des Sohnes gebührt ihm natürlich Mitgefühl. Es sieht nur so aus, als ob gegen den Ausländer kein Beweismaterial beibringbar ist. Trotzdem wage ich hier keine Prognose wie das Verfahren ausgeht, schließlich war die Vorverurteilung in den Medien so extrem, dass sie vielleicht auch am Gericht nicht ohne Spuren vorbeigegangen ist. Der wahre Pilot des Unfallwagens scheint nach dem bisherigen Stand der Dinge der einheimische Lokalangestellte zu sein, der den Schotten nach Hause fuhr, allerdings hat scheinbar die auch in dem Artikel erwähnte korrupte Zusammenarbeit der ermittelnden Polizeibeamten mit dem Nachtmilieu hier eine vernünftige Ermittlungsarbeit unmöglich gemacht.

Das Urteil wird am 15. März erwartet.

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